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Was kostet ein Hausmeisterservice?
Marktübliche Stundensätze, Monatspauschalen und Einzelpreise im Überblick – mit Rechenbeispielen, den Regeln zur Umlagefähigkeit und dem, was Sie steuerlich absetzen können.
Die kurze Antwort
Ein Hausmeisterservice kostet marktüblich 25 bis 45 Euro pro Stunde bei einem regionalen Anbieter. Wird stattdessen eine Monatspauschale vereinbart, liegen Objekte bis sechs Wohneinheiten typischerweise bei 150 bis 300 Euro im Monat, größere Anlagen bei 250 bis 500 Euro.
Der tatsächliche Preis hängt von Objektgröße, Intervallen und Leistungsumfang ab. Für Privathaushalte sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar, für Vermieter sind laufende Hauswartkosten grundsätzlich umlagefähig. Alle Angaben zzgl. Mehrwertsteuer.
Die folgenden Marktpreise sind Orientierungswerte für Deutschland (Quelle: Trustlocal, Stand 2026). Unsere eigenen Preise für den Raum Andernach, Neuwied und Koblenz finden Sie weiter unten.
Stundensätze nach Anbietertyp
Der größte Preisunterschied entsteht nicht durch die Leistung selbst, sondern durch die Struktur des Anbieters. Ein Einzelunternehmer hat kaum Verwaltungskosten, ein großer Dienstleister finanziert Disposition, Fuhrpark und Vertrieb mit.
| Anbietertyp | Pro Stunde |
|---|---|
| EinzelunternehmerOft günstig, aber Ausfallrisiko bei Krankheit und Urlaub | 15–35 € |
| Regionale AnbieterMeist das beste Verhältnis aus Preis und Erreichbarkeit | 25–45 € |
| Große DienstleisterHöhere Kosten durch Verwaltung, dafür Vertretungsregelungen | 35–60 € |
Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Monatspauschalen nach Objektgröße
Bei regelmäßiger Betreuung ist die Pauschale der Normalfall – sie ist für beide Seiten planbar. Entscheidend ist, dass ein Leistungsverzeichnis dazugehört: Ohne festgelegte Intervalle ist im Streitfall nicht nachvollziehbar, was geschuldet war.
| Objektgröße | Pro Monat |
|---|---|
| Bis 6 Wohneinheiten | 150–300 € |
| 7 bis 20 Wohneinheiten | 250–400 € |
| Über 20 Wohneinheiten | 350–500 € |
Pro Wohneinheit sinken die Kosten mit der Objektgröße deutlich – bei einem Haus mit sechs Einheiten liegt der Aufwand pro Wohnung etwa dreimal so hoch wie bei einer Anlage mit dreißig.
Preise für Einzelleistungen
Wenn Sie keine Komplettbetreuung brauchen, lassen sich einzelne Leistungen separat beauftragen. Das ist häufig der sinnvolle Einstieg – etwa mit der Treppenhausreinigung oder dem Winterdienst.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Treppenhausreinigungpro Stockwerk und Monat | 35–97 € |
| Gartenpflegepro Stunde | 30–45 € |
| Heckenschnittpro Stunde | 25–45 € |
| Kleinreparaturen und Wartungpro Stunde | 25–50 € |
| Gehwegreinigungpro Quadratmeter | 1–2,50 € |
| Tiefgaragenreinigungpro Quadratmeter | 2–4 € |
| Winterdienst – Bereitschaftpro Monat | 40–50 € |
| Winterdienst – Räumenpro Quadratmeter und Einsatz | 1,50–3,50 € |
| Winterdienst – Streuenpro Quadratmeter und Einsatz, zusätzlich | 0,50–1 € |
Was den Preis nach oben oder unten treibt
So setzt sich ein Angebot zusammen
Drei typische Objekte, gerechnet am unteren Ende unserer Preisspannen. Der Winterdienst ist zur Vergleichbarkeit auf zwölf Monate umgelegt.
Kleines Mehrfamilienhaus
6 Wohneinheiten, kleiner Vorgarten, Treppenhaus über 3 Etagen
- Objektbetreuung149 €
- Treppenhausreinigung49 €
- Grünanlagenpflege99 €
- Winterdienst (500 € / Saison)≈ 42 €
Entspricht rund 57 € je Wohneinheit
Nur Treppenhaus
Vermieter, der Grünpflege und Winterdienst selbst übernimmt
- Treppenhausreinigung49 €
- Objektbetreuung–
- Grünanlagenpflege–
- Winterdienst–
Der häufigste Einstieg – später erweiterbar
Nur Winterdienst
Eigentümer, der nicht vor Ort wohnt und die Räumpflicht abgeben will
- Saisonpauschale Nov–Märzab 500 €
- Bereitschaft inklusiveenthalten
- Streugut inklusiveenthalten
- Dokumentation inklusiveenthalten
Kein Jahresvertrag nötig
Beispielrechnungen auf Basis Ende unserer Preisspannen, zzgl. Mehrwertsteuer. Sie sind kein verbindliches Angebot – der tatsächliche Preis für Ihr Objekt steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.
Was Sie umlegen und was Sie absetzen können
Dieser Teil wird häufig übersehen – und senkt die tatsächliche Belastung oft erheblich.
Für Vermieter: Umlagefähigkeit
Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Ausgenommen sind allerdings die Anteile, die auf Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung entfallen.
Praktisch heißt das: Der regelmäßige Kontrollgang ist umlagefähig, die Reparatur der defekten Haustür nicht. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Dienstleister diese Positionen in der Rechnung getrennt ausweist – sonst kann die gesamte Position in der Nebenkostenabrechnung angreifbar werden.
Für Privathaushalte: 20 Prozent absetzen
Nach § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz können Sie 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen gilt nach Absatz 3 ebenfalls ein Satz von 20 Prozent, begrenzt auf 1.200 Euro.
Drei Bedingungen aus Absatz 5: Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters erfolgen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an – auch nicht mit Quittung.
Auch der Winterdienst ist begünstigt
Lange war strittig, ob der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück noch als haushaltsnah gilt. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 20. März 2014 (Aktenzeichen VI R 55/12) bejaht.
Bei einer Saisonpauschale von 500 Euro bedeutet das rund 100 Euro weniger Steuer – vorausgesetzt, Sie überweisen den Betrag und heben die Rechnung auf.
Auch als Mieter absetzbar
Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie die in Ihrer Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen anteilig geltend machen – etwa Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst.
Voraussetzung ist, dass die Abrechnung diese Positionen und den auf Sie entfallenden Arbeitskostenanteil ausweist. Viele Verwaltungen stellen dafür auf Nachfrage eine gesonderte Bescheinigung aus.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Regelungen ändern sich, und die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie vor der Veranlagung mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Verwaltung.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
Der niedrigste Preis ist selten der günstigste. Diese sechs Punkte trennen ein belastbares Angebot von einem Lockangebot.
Was Domexa im Raum Andernach, Neuwied und Koblenz kostet
Wir gehören zur Kategorie „regionaler Anbieter" und liegen mit unseren Preisen im unteren bis mittleren Bereich des marktüblichen Korridors. Statt einer einzelnen Zahl nennen wir Spannen – weil Objektgröße und Turnus den Preis bestimmen und ein Ab-Preis sonst eine Erwartung weckt, die zu Ihrem Objekt womöglich gar nicht passt.
Was Ihr Objekt konkret kostet, sagen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung – schriftlich, mit klar aufgeschlüsselten Positionen und getrennter Ausweisung der umlagefähigen Anteile. Der Preis bleibt dann über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert.
Mehr dazu: Hausmeisterservice Andernach · Neuwied · Winterdienst
Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Spannen decken die üblichen Objektgrößen und Intervalle ab; größere Anlagen liegen entsprechend darüber. Ihr Preis steht nach der kostenlosen Besichtigung fest und bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Der Winterdienst ist als reine Saisonpauschale buchbar – ohne Jahresvertrag.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Hausmeisterservice pro Stunde?
Marktüblich sind 15 bis 35 Euro pro Stunde bei Einzelunternehmern, 25 bis 45 Euro bei regionalen Anbietern und 35 bis 60 Euro bei großen Dienstleistern. Der Unterschied erklärt sich vor allem über Verwaltungsaufwand, Fahrzeugpark und Personalstruktur. Alle Angaben zuzüglich Mehrwertsteuer.
Was kostet ein Hausmeisterservice im Monat?
Für Objekte bis sechs Wohneinheiten liegen marktübliche Monatspauschalen bei 150 bis 300 Euro, bei sieben bis zwanzig Wohneinheiten bei 250 bis 400 Euro und bei über zwanzig Einheiten bei 350 bis 500 Euro. Unsere Objektbetreuung liegt üblicherweise zwischen 149 und 349 Euro im Monat.
Ist Stundenabrechnung oder Pauschale günstiger?
Bei regelmäßigen, planbaren Leistungen ist die Pauschale fast immer günstiger und für Sie besser kalkulierbar – Sie wissen vorab, was im Jahr anfällt. Die Stundenabrechnung lohnt sich bei unregelmäßigem, schwer vorhersehbarem Bedarf. Ein häufiger Fehler ist eine Pauschale ohne Leistungsverzeichnis: Dann ist im Streitfall unklar, was überhaupt geschuldet war.
Sind Hausmeisterkosten auf die Mieter umlagefähig?
Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig – allerdings nur der Anteil für laufende Betreuung. Aufwendungen für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung sind ausdrücklich ausgenommen. Deshalb sollte Ihre Rechnung diese Positionen getrennt ausweisen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Verwalter.
Kann ich Hausmeisterkosten von der Steuer absetzen?
Als Privathaushalt ja: Nach § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz können Sie 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen gilt nach Absatz 3 ebenfalls ein Satz von 20 Prozent, hier begrenzt auf 1.200 Euro. Wichtig: Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters erfolgen – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Ist auch der Winterdienst steuerlich begünstigt?
Ja, und zwar auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt ist. Das war zuvor umstritten.
Was kostet Treppenhausreinigung?
Marktüblich sind 35 bis 97 Euro pro Stockwerk und Monat, abhängig von Intervall, Fläche und Bodenbelag. Bei uns liegt die Treppenhausreinigung üblicherweise zwischen 49 und 149 Euro im Monat, je nach Etagenzahl und Turnus.
Was kostet Winterdienst?
Marktüblich wird häufig getrennt abgerechnet: 40 bis 50 Euro monatliche Bereitschaftspauschale, dazu 1,50 bis 3,50 Euro pro Quadratmeter fürs Räumen und 0,50 bis 1 Euro pro Quadratmeter fürs Streuen. Das Problem daran ist die Unkalkulierbarkeit – in einem schneereichen Winter wird es deutlich teurer. Wir arbeiten deshalb mit einer Saisonpauschale ab 500 Euro für die gesamte Saison, unabhängig von der Anzahl der Einsätze.
Warum nennen die meisten Anbieter keine Preise?
Weil jedes Objekt anders ist und ein seriöser Festpreis eine Besichtigung voraussetzt – das ist ein nachvollziehbares Argument. Es führt allerdings dazu, dass Sie erst nach mehreren Telefonaten wissen, ob ein Anbieter überhaupt in Ihrem Budget liegt. Wir nennen deshalb Preisspannen, auch wenn der endgültige Preis erst nach der Besichtigung feststeht. Eine Spanne sagt mehr als ein Ab-Preis, weil sie zeigt, wie stark Größe und Turnus den Preis bewegen.
Woran erkenne ich ein zu günstiges Angebot?
An fehlenden Angaben. Wenn im Angebot kein Leistungsverzeichnis mit Intervallen steht, kein Versicherungsnachweis vorliegt, die Vertragslaufzeit unklar bleibt oder nicht erkennbar ist, ob Material und Entsorgung enthalten sind, ist der niedrige Preis meist nur der Einstiegspreis. Auffällig günstige Stundensätze deutlich unter 15 Euro sind zudem ein Warnsignal in Richtung Schwarzarbeit – für die als Auftraggeber auch Sie haften können.
Konkreter Preis für Ihr Objekt – Angebot in 24 Stunden
Erzählen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Wir melden uns noch am selben Werktag und vereinbaren einen Besichtigungstermin – kostenlos und unverbindlich.
- 01522 805 4795
- info@domexa.de
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