1. Bin ich überhaupt zuständig?
Nach § 17 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz liegt der Winterdienst zunächst
bei der Gemeinde. Die Städte dürfen ihn per Satzung auf die Anlieger übertragen –
was üblicherweise geschieht. Für die Flächen auf Ihrem eigenen Grundstück, also
Zugang, Zufahrt und Stellplätze, haften Sie ohnehin unmittelbar.
2. Reicht die Regelung im Mietvertrag?
Eine Übertragung auf Mieter wirkt nur, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag
steht – die Hausordnung genügt nicht. Und die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen:
Sie müssen sich vergewissern, dass tatsächlich geräumt wird.
3. Könnte ich es im Streitfall beweisen?
Das ist die Frage, an der es meistens scheitert. Bußgelder bis 500 Euro nach
§ 53 LStrG sind das kleinere Problem – teuer werden Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Ohne Einsatznachweis stehen Sie schlecht da, selbst wenn geräumt
wurde.